Schlichtungsverfahren im Jobcenter Rosenheim Stadt
Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens nach § 15a Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist ausschließlich der Kooperationsplan. Es kann Situationen geben, in denen Sie und Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplans unterschiedliche Vorstellungen haben. Kommt es dabei zu keiner gemeinsamen Lösung, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Mit diesem Verfahren soll eine Einigung über den gemeinsamen Weg im Eingliederungsprozess erzielt werden.
Für das Schlichtungsverfahren wurde eine gemeinsame Schlichtungsstelle mit dem Jobcenter Landkreis Rosenheim eingerichtet. Es kann sowohl von Ihnen oder Ihrer Ansprechperson als auch zusammen eingeleitet werden. Eine Schlichtungsperson wird dann in einem gemeinsamen Gespräch versuchen, mit allen Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für Sie freiwillig und kostenfrei. Auf Wunsch können Sie eine Person Ihres Vertrauens zum Schlichtungsgespräch mitbringen. Das Ergebnis des Schlichtungsgespräches wird dokumentiert und Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Bei Fragen zum Schlichtungsverfahren oder dem Kooperationsplan wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter Rosenheim Stadt oder senden eine E-Mail an Jobcenter-Rosenheim.Schlichtungsstelle.at.jobcenter-ge.de.