Neue Grundsicherung (noch im Gesetzgebungsverfahren)
Stand: März 2026
vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung SGB II
Was ändert sich, was bleibt?
Wir sind weiterhin für Sie da.
Das Jobcenter steht allen Leistungsberechtigten natürlich weiterhin unverändert zur Seite.
Wichtig: Wer Unterstützung braucht, bekommt sie. Das ist auch der Kern der Grundsicherung und das bleibt so. „Bürgergeld“ heißt künftig „Grundsicherungsgeld“. Die Höhe der Geldleistung, die Leistungsbeziehende erhalten, ändert sich dadurch vorerst nicht.
Arbeitsaufnahme steht stärker an erster Stelle.
Schon vor der Gesetzesreform lag der Fokus darauf, Leistungsberechtigte wieder dauerhaft in Arbeit zu bringen. Auch das bleibt unverändert. Beratung erfolgt also weiterhin individuell und orientiert sich an der jeweiligen persönlichen Situation. Wenn zunächst bspw. eine Qualifizierung notwendig ist oder die Gesundheit stabilisiert werden muss, ist das auch in Zukunft möglich.
Wer mitwirkt, ist von Leistungsminderungen nicht betroffen.
Wer weiterhin zuverlässig vereinbarte Termine wahrnimmt, für den ändert sich nichts. Das neue Gesetz sieht mehr Konsequenzen für Personen vor, die wiederholt und ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Gesprächen erscheinen, den Kontakt vielleicht sogar abbrechen oder auch die Zusammenarbeit verweigern. Wichtig: Persönliche Umstände – gesundheitliche, familiäre oder andere schwerwiegende Gründe – werden dabei immer berücksichtigt.
Im Rahmen von Neuantragstellungen werden Änderungen erwartet.
Zum Beispiel werden die Vorgaben zur Übernahme von Kosten für die Wohnung (Miete und Heizung) und die Anrechnung von Vermögen neu geregelt. Durch Sie als Kundinnen und Kunden muss nichts veranlasst werden. Im Einzelfall kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Sie zu.
Was Sie schon jetzt beachten sollten:
Die Gesetzesreform tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf.
Folgende Punkte sind aber schon jetzt wichtig:
- - Halten Sie Ihre Kontaktdaten beim Jobcenter aktuell und auf dem neuesten Stand – hinterlegen Sie am besten auch eine Telefonnummer.
- - Teilen Sie uns Umzüge oder Änderungen der Kontaktdaten unmittelbar mit.
- - Nehmen Sie vereinbarte Termine wahr. Bei dringendem Verhinderungsgrund geben Sie uns bitte schnellstmöglich vorab Bescheid.
- - Für die Kommunikation mit dem Jobcenter steht Ihnen Jobcenter.digital zur Verfügung. Über das digitale Postfach können digital Änderungen mitgeteilt und Unterlagen eingereicht werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat weitere aktuelle Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Umgestaltung der Grundsicherung unter FAQs (Frequently Asked Questions) für Sie zusammengestellt.
Grundsicherung für Arbeitsuchende
... verlässliche Unterstützung und nachhaltige Vermittlung ...