Geld Anspruchsvoraussetzungen

Bürgergeld - Wer erhält Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts?

Hier finden Sie Informationen zu den Bürgergeld-Regelbedarfen

Hier finden Sie Informationen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung

Anspruch auf Bürgergeld haben erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Erwerbsfähig ist, wer täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann. 

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familie nicht aus eigenen Kräften sicherstellen kann (z. B. durch Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit, Einsatz von Einkommen oder Vermögen).

Leistungen erhalten auch Personen, die mit der Antragstellerin, dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Hierzu gehören Personen, die einen Leistungsanspruch haben und gemeinsam wirtschaften, z.B. Partner und Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Wer hat keinen Leistungsanspruch?

Folgende Personen können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II grundsätzlich nicht erhalten (Beispiele):

  • Rentner/innen, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres bereits eine Altersrente beziehen;
  • Ausländer/innen, die keine Arbeitserlaubnis erhalten können und nicht mit mindestens einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben;
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (z. B. Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge);
  • Dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab Vollendung des 18. Lebensjahres;
  • Befristet (voll) Erwerbsgeminderte ab Vollendung des 18. Lebensjahres die nicht mit einem erwerbsfähigen Angehörigen in einem Haushalt leben.

Für diese Personen kommt bei Hilfebedürftigkeit gegebenenfalls eine andere staatliche Fürsorgeleistung (z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) in Betracht.

Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der Stadt Rosenheim.

Sollten Sie Zweifel haben, wer für Sie zuständig ist, wenden Sie sich bitte an einen der beiden Träger.

  • Erwerbsfähig
  • Hilfebedürftig
  • Im Alter von 15 - 67 Jahren
  • Rentnerinnen und Rentner unter 65 Jahren
  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Arbeitserlaubnis
  • Asylsuchende
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