Geld Kosten für Unterkunft und Heizung

Bürgergeld - Kosten für Unterkunft und Heizung

Soweit die Bedarfe für Unterkunft und Heizung angemessen sind, werden die tatsächlichen Kosten berücksichtigt.

Die Angemessenheitsgrenzen werden von der Stadt Rosenheim auf Grundlage der Kriterien des sozialen Wohnungsbaus und des örtlichen Mietniveaus/Heizkostenspiegels sowie der Anzahl der Personen in der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft festgelegt.

Zusätzlich werden die anfallenden Kosten für die zentrale Warmwasseraufbereitung übernommen, wenn diese angemessen sind. Soweit das Warmwasser dezentral aufbereitet wird (Boiler), werden die Kosten als Mehrbedarf (in der Regel als Pauschale) übernommen.

Derzeit (Stand: 01.01.2026) gelten bei der Anmietung von Wohnungen im Stadtgebiet Rosenheim die nachfolgenden Mietobergrenzen:

Haushaltsgröße                            Bruttokaltmiete
(Kaltmiete und Nebenkosten)        
   
1 Person 617,00 Euro    
2 Personen 733,00 Euro    
3 Personen 836,00 Euro    
4 Personen 982,00 Euro    
5 Personen 1.181,00 Euro    
Ab 6 Personen Absprache mit der Leistungssachbearbeitung    

 

Wann stehen Ihnen Leistungen zu?

Kosten für Heizung und Warmwasser werden zusätzlich zu den oben genannten Beträgen in angemessener Höhe addiert.


Auch wenn die Kosten der Unterkunft nicht den regionalen Vorgaben entsprechen, werden die tatsächlichen Kosten in der Regel für einen Übergangszeitraum anerkannt. Hierüber werden die Leistungsberechtigen durch ein individuelles Schreiben informiert.


 

Flyer Unterkunftskosten + Umzugskosten ab 01.01.2026

 

  • Erwerbsfähig
  • Hilfebedürftig
  • Im Alter von 15 - 67 Jahren
  • Rentnerinnen und Rentner unter 65 Jahren
  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Arbeitserlaubnis
  • Asylsuchende
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