Arbeit Fördermöglichkeiten

Betriebliche Umschulung

Durch eine „Betriebliche Umschulung“ erhalten Arbeitssuchende (unter bestimmten Voraussetzungen und nur nach individueller Prüfung) die Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erwerben. Diese Umschulung kann maximal 24 Monate dauern und findet in der Regel Vollzeit statt. Der Abschluss erfolgt vor der zuständigen Kammer. Die Finanzierung kann über einen Bildungsgutschein erfolgen.

Betriebliches Praktikum

Im Rahmen der Eignungsprüfung für die Besetzung eines Arbeitsplatzes, haben Sie die Möglichkeit, die Fähigkeiten und Qualifikationen eines potentiellen Mitarbeiters über ein Praktikum abzuklären. Der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter können in dieser Zeit auch gezielt Kenntnisse vermittelt werden. Das Praktikum darf höchstens vier Wochen dauern.

Während der Praktikumszeit werden die Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter Rosenheim Stadt weiter gezahlt, ebenso erstatten wir die Fahrkosten.

WICHTIG: Die Kontaktaufnahme zu den Mitarbeitern des Jobcenters muss immer vor Beginn des Praktikums erfolgen.

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Bei Einstellung eines förderungsbedürftigen Arbeitnehmers können Sie als Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich zum Beispiel nach den Vermittlungshemmnissen eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin. Der Eingliederungszuschuss sowie der Qualifizierungszuschuss müssen vor Beginn der Arbeitsaufnahme beantragt werden.

© 2024 Jobcenter Rosenheim Stadt