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Antragsformulare Bürgergeld

Um Bürgergeld, Sozialgeld oder andere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beantragen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte beachten Sie, dass Leistungen grundsätzlich nicht rückwirkend erbracht werden können. Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück.

Sollten Sie Unterstützung benötigen wenden Sie sich daher bitte möglichst frühzeitig an uns.

Um Leistungen zu erhalten müssen Sie eine Vielzahl von Angaben machen und Nachweise hierfür vorlegen. Bitte nehmen Sie sich ausreichend Zeit um die Antragsformulare auszufüllen. Sie vermeiden damit ggf. erforderliche Rückfragen und beschleunigen die Antragsbearbeitung.

Sechs Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes wird bei einem laufenden Leistungsbezug automatisiert ein Weiterbewilligungsantrag an Sie versandt. Bitte füllen Sie diesen rechtzeitig aus. Reichen Sie den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen - insbesondere auch die erforderlichen Kontoauszüge - zügig bei uns wieder ein. Sie vermeiden so unnötige Unterbrechungen des Leistungsbezugs.

Wir sind bemüht Ihre Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Sie helfen uns hierbei wenn Sie uns die für die Bearbeitung nötigen Informationen möglichst schnell und vollständig zukommen zu lassen.

In finanziellen Notlagen setzen Sie sich bitte mit Ihrem/r Sachbearbeiter/in in Verbindung.

Hier finden Sie alle erforderlichen Formulare.

Merkblätter

Auf www.arbeitsagentur.de finden Sie zahlreiche Merkblätter und Broschüren, die Sie sich dort herunterladen können.

Bescheiderklärer

Hier finden Sie Erläuterungen und Hinweise zu Ihrem Bewilligungsbescheid.

  • Erwerbsfähig
  • Hilfebedürftig
  • Im Alter von 15 - 67 Jahren
  • Rentnerinnen und Rentner unter 65 Jahren
  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Arbeitserlaubnis
  • Asylsuchende
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