Hilfe zum Umzug - Alg II /Sozialgeld
Während des Leistungsbezugs sind Sie verpflichtet, jeden Wohnungswechsel unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen.
Um Nachteile zu vermeiden müssen Sie sich unbedingt vor Abschluss eines Mietvertrages an das Jobcenter wenden. Dort wird zeitnah die Erforderlichkeit des Umzuges in die neue Wohnung und die Angemessenheit der neuen Unterkunftskosten erhalten. Erfolgt ein Umzug ohne vorherige Absprache, können damit verbundene Kosten (z.B. höhere Miete, Kaution) regelmäßig nicht anerkannt werden.
Bitte beachten Sie, dass Zusicherungen immer nur in Verbindung mit einem konkreten Wohnungsangebot erfolgen können.
Einem Umzug, der mit Kosten verbunden ist, kann nur zugestimmt werden, wenn dieser erforderlich ist (z. B. wegen Familienzuwachses wird eine größere Wohnung benötigt) und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind.
Wird einem Umzug zugestimmt, können auf Antrag auch damit verbundene Kosten übernommen werden.
Als Umzugskosten sind regelmäßig nur die Kosten für einen selbst organisierten und durchgeführten Umzug erstattungsfähig.