Regelbedarfe - Alg II /Sozialgeld
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.
Der Regelbedarf beträgt ab dem 01. Januar 2022 bzw. 01. Januar 2023 für folgenden Personenkreis:
2022 | 2023 | |
Alleinstehende | 449 Euro | 502 Euro |
Volljährige Partner | 404 Euro | 451 Euro |
Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren | 360 Euro | 402 Euro |
Jugendliche von 14 Jahren bis 17 Jahren | 376 Euro | 420 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 311 Euro | 348 Euro |
Kinder unter 6 Jahren | 285 Euro | 318 Euro |
- Erwerbsfähig
- Hilfebedürftig
- Im Alter von 15 - 67 Jahren
- Rentner unter 65 Jahren
- Ausländer ohne Arbeitserlaubnis
- Asylsuchende