Anspruchsvoraussetzungen - Bildung und Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Anspruch nehmen, die
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
Sozialhilfe nach dem SGB XII (einschließlich Asylbewerber, deren Leistungen sich über § 2 Abs.1 AsylbLG in Umfang und Höhe nach dem SGB XII bemessen)
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
beziehen.
Bei Bezug von Wohngeld muss für das leistungsberechtigte Kind zusätzlich ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können bei der Stadt Rosenheim, Sozial- Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt, Reichenbachstr.8, 83022 Rosenheim beantragt werden.
Link zur Stadt Rosenheim/ Bildung und Teilhabe:
www.rosenheim.de/buergerservice/sozialleistungen/bildung-teilhabeleistungen
Schulbedarf
Achtung: Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird Leistungsberechtigten nach dem SGB II zu den Stichtagen 1. August und 1. Februar ohne gesonderte Antragstellung zusammen mit der Regelleistung überwiesen.