Regelbedarfe - Alg II /Sozialgeld
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.
Der Regelbedarf beträgt ab dem 01. Januar 2021 für folgenden Personenkreis:
Alleinstehende | 446 Euro |
Volljährige Partner | 401 Euro |
Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren | 357 Euro |
Jugendliche von 14 Jahren bis 17 Jahren | 373 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 309 Euro |
Kinder unter 6 Jahren | 283 Euro |
- Erwerbsfähig
- Hilfebedürftig
- Im Alter von 15 - 67 Jahren
- Rentner unter 65 Jahren
- Ausländer ohne Arbeitserlaubnis
- Asylsuchende