Beratung und Förderung
Verschiedene Leistungen sollen Ihnen helfen, eine Arbeit zu finden. Dabei unterstützt Sie Ihr persönlicher Ansprechpartner des Jobcenters. Mit ihr/ihm vereinbaren Sie Ihre Ziele.
Diese Ziele werden in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Die Vereinbarung enthält alle Schritte, die für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung erforderlich sind, also die geeigneten Hilfen und Förderungen sowie Ihre Aufgaben und Pflichten.
Ihr persönlicher Ansprechpartner sucht in enger Zusammenarbeit mit Ihnen nach Lösungen für Ihre erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt.
Das Jobcenter bietet eine Vielzahl von Förderungen:
- Erstellen eines Bewerberangebotes
- Aushändigung von Stellenangeboten
- Erstattung von Bewerbungskosten
- Übernahme der Reisekosten bei Vermittlung, Eignungsfeststellung
- Kosten für Arbeitskleidung und -geräte
- Reisekosten, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskosten oder Umzugskosten
- Unterstützung bei der Vermittlung durch Dritte
- Teilnahme an Maßnahmen in einem Betrieb oder bei einem Träger
- Förderung der beruflichen Weiterbildung (notwendige Qualifizierungen)
- Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben (Beratung, Vermittlung und notwendige Qualifizierung)
- Förderung der Selbstständigkeit
- Einstellungshilfen (Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber bei einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis)
- Deutschkurse
Wichtig: Bitte beantragen Sie Leistungen immer im Voraus, bevor Kosten entstehen.
Was erwarten wir von Ihnen?
Wir wollen zusammen mit Ihnen Ihre Hilfebedürftigkeit beenden. Dies bedeutet, dass wir gemeinsam alle Möglichkeiten nutzen, um dieses Ziel zu erreichen.
Grundsätzlich erwarten wir von Ihnen eine aktive Mitarbeit bei der Stellensuche. Dazu gehört, dass Sie sich selbst um eine zumutbare Arbeitsstelle bemühen - auch wenn diese nicht Ihrem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht oder der Beschäftigungsort weiter entfernt ist. Sie wirken an allen Maßnahmen tatkräftig mit, die Ihre Eingliederung unterstützen.
Klärung Ihrer persönlichen Situation
Es gibt bei Ihnen Hindernisse, die es schwierig machen, eine Beschäftigung zu suchen oder aufzunehmen? Sie sind motiviert Ihre persönliche Situation zu verbessern?
Das Jobcenter bietet Ihnen ein breites Spektrum an Unterstützung an. Unsere qualifizierten Mitarbeiter/innen geben Ihnen Hilfestellung bei der Bewältigung Ihrer Probleme (zum Beispiel bei fehlender Kinderbetreuung, familiären Schwierigkeiten, Schulden) auf dem Weg in eine Festanstellung.
Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Förderinstrumente können wir Ihre Bewerbungsbemühungen und Eigeninitiative zur Arbeitsaufnahme oder die Teilnahme an Qualifizierungen, die Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöhen, durch die Übernahme angemessener Kosten unterstützen.
Begleitend zur Unterstützung Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt geben wir Ihnen gerne Informationen zu externen Beratungsangeboten und vermitteln Sie an kommunale Netzwerkpartner.
Schlichtungsstellen
Bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Die Einschaltung der Schlichtungsstelle erfolgt durch die Integrationsfachkraft. Die Einladung zum Termin wird durch die Schlichtungsstelle versandt. Die Fahrkosten zur Schlichtungsstelle können auf Antrag übernommen werden.
Als Schlichtungsstelle für das Jobcenter Rosenheim Stadt sind Personen aus dem Jobcenter Rosenheim Landkreis vorgesehen.