Langzeitarbeitslos / soziale Teilhabe
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen / soziale Teilhabe
Einstellung von langzeitarbeitslosen Menschen §16e SGB II
Wir fördern Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von zwei Jahren. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching und ganz oder teilweise die Weiterbildungskosten. Voraussetzung ist die Einstellung von Personen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die mindestens zwei Jahres arbeitslos sind.
Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt §16i SGB II
Wenn Arbeitgeber in ihren Unternehmen geeignete Arbeitsplätze bereitstellen und langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen, können Lohnkostenzuschüsse für bis zu 5 Jahre gewährt werden. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent, im dritten Jahr 90 Prozent, im vierten Jahr 80 Prozent und im fünften Jahr 70 Prozent des tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelts. Auch hier wird zusätzlich ein beschäftigungsbegleitendes Coaching finanziert und notwendige Weiterbildungskosten werden übernommen. Der förderungsfähige Personenkreis umfasst Menschen, die bereits seit fünf oder mehr Jahren arbeitslos sind.